Proberty Release Vertrag
(Nutzung eines fremden Grundstückes)*
Dieser Vertrag wäre besonders wichtig, bei so genannten “Lost Places” Aufnahmen. Hiermit sind z.B. verlassene Fabriken, Häuser, zum Abriss vorgesehen, oder auch ehemalige Werksgelände gemeint.
Betreten ohne vorher den Eigentümer zu fragen wäre unter anderem Hausfriedensbruch, unerlaubtes Betreten, geg. könnte es auch als Einbruch gewertet werden, wenn Sie dabei über Mauern/Zäune klettern, oder andere abgesicherte Zugänge (zu genagelte Fenster/Eingänge) überwinden. Darüber hinaus wären alle Ihre Aufnahmen Gesetzwidrig und könnten jederzeit vom Eigentümer verboten bzw. gegen die Veröffentlichung in jeder Form geklagt werden. Ganz abgesehen von Schadensersatzklagen. Denn Ihre Fotos sind ja der Beweis dafür, dass Sie das Gelände/Haus betreten haben müssen.
dazu gehören auch
Orte, Locations im öffentlichen Bereich, wie z.B. Marktplatz (bei größeren Fotosessions, Shootings), Vorhallen von Museen, Restaurants, Kino, Messegelände und Anlage. Um Streit und Ärger abzuwenden empfiehlt es sich dem Eigentümer einfach eine Anfrage per Email zuzusenden, mit den Vorstellungen, was Sie beabsichtigen auf dem Gelände/Areal. Dadurch ist die Location vorbereitet (Sicherheitspersonal weiß Bescheid) und Sie haben mehr Freiheit was z.B. auch Stromanschluß oder Behinderungen des Publikumsverkehrs betrifft. Oftmals wollen die Eigentümer nicht unbedingt Geld als Entschädigung, sie sind mehr an der Werbung und/oder Fotos interessiert. Bieten Sie es an. Mündliche Abmachungen sind zwar in der Regel schön, nutzen aber nichts, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Vorschau im PDF-Format: BerDin – fremdes Grundstueck